13/02/2020 0 Kommentare
Umzüge und Halteverbot
Einen Umzug verbinden die meisten Menschen mit viel Stress und Arbeit. Es gibt aber einige hilfreiche Tricks, mit denen der Wechsel ins neue Zuhause etwas einfacher verläuft. Ein nicht so häufig genutzter, aber einfacher und kostengünstiger Tipp: eine Halteverbotszone zu beantragen.
Einen Umzug verbinden die meisten Menschen mit viel Stress und Arbeit. Es gibt aber einige hilfreiche Tricks, mit denen der Wechsel ins neue Zuhause etwas einfacher verläuft. Ein nicht so häufig genutzter, aber einfacher und kostengünstiger Tipp: eine Halteverbotszone zu beantragen.
Vorteile einer Halteverbotszone bei einem Umzug
Gerade in dicht besiedelten Städten ist es äußerst hilfreich, ein Halteverbot zu beantragen. So vermeidet man, dass der Umzugs-Lkw weiter entfernt als unbedingt erforderlich steht und erspart seinen Umzugshelfern unnötige Wegstrecken. Wer ein Umzugsunternehmen beauftragt hat, das nach aufgewendeter Zeit bezahlt wird, spart gegebenenfalls sogar bares Geld.
Wo bekommt man Halteverbotsschilder?
Halteverbotsschilder darf man nicht ohne Genehmigung aufstellen. Die zuständige Stelle ist üblicherweise die Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde, in der die Wohnung oder das Haus liegt. In einigen Städten können dies aber auch das Ordnungsamt, das Bürgerbüro oder das Tiefbauamt sein. Bei Unklarheiten hilft ein Anruf bei der Stadt oder Gemeinde.
Welche Arten von Halteverboten sind möglich?
Es gibt einfache und doppelseitige Halteverbote. Doppelseitige Halteverbote gelten für beide Straßenseiten. An beide Seiten zu denken ist besonders wichtig in engen Straßen und Altstadt-Gassen.
Halteverbotszonen kann man übrigens für die alte und für die neue Wohnung beantragen. So steht der Umzugs-Lkw sowohl beim Be- als auch beim Entladen immer an der günstigsten Stelle.
Wann beantragt man das Halteverbot am besten?
Für die Beantragung und Bewilligung ist etwas Vorlaufzeit einzurechnen. Das Halteverbot sollte nicht zu knapp vor dem Umzug beantragt werden; zwei Wochen vor dem Umzugstermin sind ein guter Zeitraum. Professionelle Umzugsunternehmen kümmern sich oft selbst darum.
Wann stellt man die Schilder auf?
Die Schilder sollten nicht erst am Vorabend des Umzugs aufgestellt werden, sodass die Anrainer das Halteverbot rechtzeitig zur Kenntnis nehmen und ihr Fahrzeug an einer anderen Stelle parken können. Die genehmigende Behörde informiert über einzuhaltende Fristen; üblich und sinnvoll sind zwei bis vier Tage vor dem Umzugstermin. Der Zeitpunkt der Aufstellung wird in einem so genannten Aufstellungsprotokoll festgehalten.
Wie lang muss die Halteverbotszone sein?
Wer die Ausweisung seiner Halteverbotszone nicht einem Unternehmen anvertraut, muss die Länge des Halteverbots selbst errechnen. Es ist sinnvoll, zur Länge des Umzugstransporters oder -Lkws vier bis fünf Meter Puffer hinzuzurechnen, sodass der Fahrer problemlos rangieren kann. Die üblichsten Umzugswagenmodelle haben eine Länge von 4,6 bis 8 Metern. Im Zweifelsfall sollte die Halteverbotszone eher etwas großzügiger bemessen werden. Ab 15 Metern Länge benötigt man zusätzliche Schilder.
Reicht nicht einfach ein Absperrband oder ein selbst gebasteltes Pappschild?
Die kleineren Probleme mit in Eigenregie markierten Halteverbotszonen bestehen darin, dass Passanten Absperrbänder, Pappschilder oder Kisten einfach abreißen oder ignorieren können. Auf ein selbst definiertes Halteverbot besteht im Unterschied zum behördlich genehmigten Halteverbot keinerlei Rechtsanspruch.
Es gibt allerdings noch ein brisanteres Gegenargument: Selbst gebastelte Absperrungen können als „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ belangt werden. Nimmt ein Passant Schaden, indem er beispielsweise über eine Absperrung stolpert und stürzt, trägt der Errichter der Absperrung die Haftung.
Und wenn die Halteverbotszone dennoch missachtet wird?
Wenn trotz sachgemäßer Genehmigung und rechtzeitiger Aufstellung der Halteverbotsschilder ein Fahrzeug in der Halteverbotszone abgestellt wurde, kann man sich mit der behördlichen Genehmigung und dem Aufstellungsprotokoll an die Polizei oder das Ordnungsamt wenden. Im Notfall kann das Auto sogar rechtmäßig abgeschleppt werden.
Was kostet das?
Für die Bearbeitung des Antrags werden bei der Behörde Gebühren fällig. Diese sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Halteverbotsschilder können gemietet werden; auch diese Kosten sollten bedacht werden. Insgesamt fallen etwa 70 Euro an.
Diese Kosten können eine sehr sinnvolle Investition sein, da sie am Umzugstag Parkplatzsuche und längere Arbeitszeiten durch weitere Wege erspart.
Und wenn ich keine Zeit und Nerven dafür habe?
In Österreich und Deutschland gibt es verschiedene Dienstleister, die ihren Kunden für einen Pauschalpreis einen Rundum-Service anbieten: Sie beantragen die Halteverbotszone, stellen die Schilder zur Verfügung, transportieren sie zum Umzugsort und bringen sie dort direkt an – unter Berücksichtigung der Regeln der Straßenverkehrsordnung.
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