29/08/2021 0 Kommentare
Tipps für den Umzug
Mietvertrag kündigen
Circa drei Monate vor dem Umzug sollten Sie den alten Mietvertrag kündigen und ein Treffen mit dem Vermieter vereinbaren. Dieses verschafft diesem ein aktuelles Bild der Wohnung und ermöglicht es Ihnen, auf eventuelle Schäden hinzuweisen. Des Weiteren sollte bei dem ersten Treffen die Mietkautions-Rückzahlung angesprochen sowie ein Termin für die Wohnungsübergabe vereinbart werden
Umzugstermin
Auch diesen sollten Sie ungefähr drei Monate im Voraus festlegen und mit uns absprechen, damit wir den gewünschten Termin planen können.
Sie benötigen Umzugskartons, weiteres Verpackungsmaterial wie Luftpolsterfolien und Decken oder auch nützliche, transporterleichternde Umzugshilfen wie Sackkarren und Rollbretter? Sprechen Sie dies bitte direkt bei der Terminvergabe an, damit wir diese Utensilien bereits vorab bereitstellen können
Renovierungsarbeiten
Falls Renovierungsarbeiten anstehen – in der alten oder neuen Wohnung – sollten Sie diese spätestens drei Monate vor dem Umzug planen und ggf. schon Handwerker dafür beauftragen.
Möbel
Es ist zu überlegen, ob und welche Möbel Sie gerne in die neue Wohnung mitnehmen wollen und welche nicht. Möbelstücke, die zu ersetzen sind, notieren Sie sich am besten und überlegen, ob Sie diese zeitnah bestellen möchten, um sie pünktlich in der neuen Wohnung zu haben, oder ob Sie im neuen Heim vorerst noch darauf verzichten können. Gerne können Sie auch ein Self-Storage über uns mieten, um Mobiliar oder Kartons zwischenzulagern.
Ummelden
Vergessen Sie nicht das Ummelden von Mitgliedschaften, Abonnements, DSL, Telefon- und Kabelanschluss. Auch Vertragspartner wie Banken, Versicherungen und Verbände sowie die GEZ (Rundfunkbeitrag) müssen über Ihren Umzug benachrichtigt werden. Idealerweise sollten Sie sich in der Zeit zwischen vier und zwölf Wochen vor dem Umzug ummelden.
Überprüfen
Um an dem Umzugstag böse Überraschungen zu vermeiden (z.B. beim Transport sperriger Möbelstücke wie Schränke und Sofas), sollten Sie sowohl in der neuen als auch in der alten Wohnung die Breite der Türen, des Treppenhauses und des Fahrstuhls ausmessen. Sowohl das Ausmessen als auch das Überprüfen beziehungsweise Neuabschließen der Hausrats- und Haftpflichtversicherungsschutzes sollte circa vier Wochen vor dem Umzug passieren.
Halteverbotszone
Es besteht die Möglichkeit der Einrichtung einer sogenannten Halteverbotszone für den Umzugswagen. Wenn nötig, können Sie diese zwei Wochen vor dem Umzug entspannt beantragen, damit das Be- und Entladen reibungslos verläuft.
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